Die D&O-Einzelpolice ist eine D&O-Versicherung, die der persönlichen Grundabsicherung des einzelnen Managers dient und auf diesen individuell ausgestellt wird. Versicherungsnehmer und Prämienschuldner ist damit der einzelne Manager, nicht das Unternehmen. Als Vollversicherung des Organhaftungsrisikos steht sie als reine Personenversicherung neben der D&O-Konzernpolice als Industrieversicherung und bietet (häufig subsidiär) zusätzliches Limit.
Die D&O-Selbstbehalt-Versicherung ist zwar auch eine D&O-Einzelpolice, die aber keine volle Deckung bietet, sondern lediglich der Absicherung eines Selbstbehaltes dient.
Vor- und Nachteile beider Konzepte erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.